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Gastaufnahmevertrag

Zustandekommen des Gastaufnahmevertrags zwischen Gast und Gastgeber (Ferienappartements Schmotz am See)

Der Gastaufnahmevertrag wird durch verbindliche Buchung des Gastes und Buchungsbestätigung des Gastgebers geschlossen.
a) Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Verfügbarkeitsauskunft des Gastgebers, diesem den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Beschreibung der Unterkunft in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Hausprospekt, Internetseiten).
b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung 5 Werktage gebunden.
c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung)
des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
e) Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
siehe:
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