Stornobedingungen

Rücktritt, nichtAnreise und vorzeitige Abreise

1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.

2. Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise hat der Gastgeber

a) sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen, 

b) sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber bei Ferienwohnungen bzw. Unterkünften ohne Verpflegung 90% zu bezahlen, bezogen auf den Preis der Unterkunftsleistungen (ohne Kurtaxe).

4. Im Falle einer vorzeitigen Abreise, die nicht durch ein vertragliches oder gesetzliches Recht zum kostenlosen Rücktritt oder zur kostenlosen Kündigung gerechtfertigt ist, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen, z.B. bei unserem Partner, der ERGO Reiseversicherung (optional mit Covid-19-Ergänzungsversicherung) >> hier abschließen

Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.