überspringen Der Gastaufnahmevertrag wird durch verbindliche Buchung des Gastes und Buchungsbestätigung des Gastgebers geschlossen.
a) Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Verfügbarkeitsauskunft des Gastgebers, diesem den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots ist die Beschreibung der Unterkunft in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Hausprospekt, Internetseiten).
b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung 5 Werktage gebunden.
c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung)
des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
e) Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des
Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
Wir weisen an dieser Stelle vorsorglich darauf hin, dass es beim Gastaufnahmevertrag gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gibt, auch wenn er im "Fernabsatz" abgeschlossen wurde, d.h. per Brief, Fax, Telefon, E-Mail oder Internet.
Mit erfolgter Buchung verlangt der Gastgeber eine Anzahlung in Höhe von 30%, bezogen auf den Preis der Unterkunftsleistungen, per kosten- und spesenfreier Überweisung auf sein Bankkonto, fällig innerhalb von 10 Kalendertagen nach Vertragsschluss. Der Gastgeber behält sich vor, bei Gästen mit Wohnsitz im Ausland die Anzahlung nach eigenem Ermessen zu erhöhen und Vorauszahlung zu fordern.
Die genaue Höhe der Anzahlung und die Bankverbindung wird dem Gast in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Um Überweisung des Restbetrags ca. eine Woche vor Anreise wird gebeten. Der Restbetrag ist jedoch spätestens am Anreisetag in bar zu begleichen. Andere Zahlungsformen (z.B. per
EC-Karte) können nicht akzeptiert werden.
Leistet der Gast die vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Fristablauf den Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag zu erklären und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß seiner Stornobedingungen zu belasten.
bei Familie
Hubert u. Karin Schmotz
Seestraße 61
83700 Rottach-Egern
Telefon 08022 / 67 39 350
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